Gemeinsam für GUTE ARBEIT
Definition aus dem Wiki-Gute-Arbeit:
Keine genauere Erläuterung
Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf den BegriffBessere Arbeitsbedingungen durch die betrieblichen Interessenvertretungen
Ob Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen- das Vorhandensein einer betrieblichen Interessenvertretung ist eine äußerst wichtige Voraussetzung für gute Arbeit in Betrieben. Dies zeigen die Ergebnisse des DGB- Index Gute Arbeit Spezial „Bessere Arbeitsbedingungen in Betrieben mit Belegschaftsvertretungen“.
Auch auf den Niedriglohn-Sektor hat das Vorhandensein einer betrieblichen Interessenvertretung enormen Einfluss: Der Anteil unbefristet in Vollzeit Beschäftigter mit einem Einkommen von weniger als 1500€ brutto im Monat liegt nach Angaben der Beschäftigten in Betrieben mit Interessenvertretung bei 15 Prozent- in Betrieben ohne Interessenvertretung bei 29 Prozent! Auf mehr als 2000€ brutto im Monat kommen 57 Prozent der Beschäftigten in Betrieben mit Belegschaftsvertretungen, aber nur 31 Prozent in Betrieben ohne!
Vielleicht geben diese Daten den betrieblichen Interessenvertretungen neuen Mut und Schwung. Gute Arbeit in Betrieben erreichen wir nur gemeinsam mit engagierten betrieblichen Interessenvertretungen und den Beschäftigten!
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